Impressum muss nicht Impressum heißen
Ich habe mich damit beschäftigt ob und wie man das Thema Impressum auf einer Webseite umsetzen muss. Ich selbst kann und will hier keine Rechtsberatung durchführen, sondern nur kurz meine Erkenntnisse notieren.Die wesentliche Grundlage ist in dem Zusammenhang der §5 „Allgemeine Informationspflichten“ aus dem Telemediengesetz.Erkenntnisse:– Der Paragraph heißt „Allgemeine Informationspflicht“– Das Wort Impressum kommt darin nicht vor.– Der Absatz 1, Satz 1 lautet (Stand 09.09.2017): „Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“Ich als Privatperson oder wenn ich für meinen Square Dance Verein eine Webseite ins Netz stelle, bieten wir in der Regel keine Telemedien gegen Entgelt als Dienstleister an. Von daher kann man vielleicht sogar zum Schluss kommen, dass wir garnicht unter dieses Gesetz fallen. Aber um einer eventuellen Diskussion aus dem Weg zu gehen, wollen wir gerne die Allgemeine Informationspflicht erfüllen ;-). Oft wird dieser Paragraph unter dem Begriff Anbieterkennzeichnungspflicht beschrieben. Die grundsätzliche Idee dahinter verstehe ich so, dass man als Nutzer der Webseite wissen soll, mit wem man es zu tun hat und leicht und intuitiv die dafür erforderlichen Informationen auf der Seite erreicht.Der Begriff, beziehungsweise die Bezeichnung für den Link ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es werden in dem Zusammenhang wiederum die Begriffe Impressum oder Kontakt häufig verwendet. Siehe dazu auch Informationen auf den Seiten des Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.